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Aus einem Schreiben vom 07.07.21 vom Ordnungsamt Hattingen:

Aufgrund Ihrer erneuten Email und Anfrage vom 06.07.2021 habe ich gerne noch einmal Rücksprache mit meinen Vorgesetzten bezüglich des geplanten Informationsstandes gehalten. Auch wurde Ihr überlassenes Informationsmaterial von uns gesichtet und soweit als möglich ausgewertet. Hier sind wir jedoch gemeinsam zu dem Ergebnis gekommen, dass Ihre Absicht zur Mitgliederwerbung nach wie vor besteht. In Ihrer zweiten Email haben Sie erneut angegeben, die Mitgliederwerbung nicht komplett ausschließen zu können (....wer sich am Infostand entscheidet Mitglied zu werden, den würden wir niemals abweisen...). Auch spricht der bereits vorgefertigte und auf dem Informationsmaterial befindliche QR-Code für die Absicht Ihres Vereins, schnell und unkompliziert neue Mitglieder zu werben. Aus den vorgenannten Gründen können wir Ihnen auch nach nochmaliger eingehender Prüfung leider keine Zusage zur Durchführung eines Informationsstandes in Hattingen erteilen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Kerstin Steffens Stadt Hattingen Fachbereich Bürgerservice, Rechts- und Ordnungsangelegenheiten


Was wir dazu sagen:

Hattinger Ordnungsamt flippt aus !

Elementare Grundrechte mit Füßen getreten

Das Ordnungsamt Hattingen hat vor kurzem einen beantragten Infostand der Umweltgewerkschaft Bochum, Witten, Hattingen abgelehnt. Die Begründung ist mehr als seltsam. Die Umweltgewerkschaft wollte über ihre Ziele informieren und Mitglieder werben. Das Ordnungsamt Hattingen hat mehrmals diesen Stand untersagt. Wir sollten glaubhaft darstellen, dass wir keine Mitgliederwerbung machen. Laut internen Richtlinien des Hattinger Ordnungsamtes sollen die Bürger vor „unseriöse“ Mitgliederwerbung geschützt werden. Das Recht auf Vereinigungsfreiheit, das sich aus dem Grundgesetz ableitet, betont ausdrücklich das Recht auf Mitgliederwerbung, siehe Artikel 9, Absatz 1 und 2 Grundgesetz. Angeblich will das Ordnungsamt die Hattinger Bürger vor unseriöser Mitgliederwerbung und Zwangsmitgliedschaften schützen. Das ist eine fadenscheinige Begründung. Mit dieser Logik kann man jegliche demokratischer Rechte aufheben.

Unter anderem wollten wir darauf hinweisen, dass im Stadtteil Rauendahl-Hattingen Grubenwasser in die Ruhr eingeleitet wird, das Schwermetall und PCB enthält. Wir hatten in der Bochumer Öffentlichkeit mehrmals auf die Gefährdung des Trink- und Grundwassers durch Klinaänderungen aufmerksam gemacht, wie z.B. Verschmutzungen, Trockenheiten und Hochwasser.

Die weltweiten Hochwasserkatastrophen haben diese Einschätzung leider bestätigt.

Darin sieht das Ordnungsamt Hattingen die Gefahr einer „unseriösen“ Mitgliederwerbung.
Wir gehen gegen dieses undemokratische Vorgehen gerichtlich vor.