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pressemitteilung zu prozess sitech arbeitsgericht hannover 820

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten sechs der Sitech-Arbeiter, die aufgrund der Schließung des Werkes Hannover gekündigt wurden, ihren Kündigungsschutz-Prozess gewonnen haben und daraufhin -trotz Bestehen eines Werkes in Wolfsburg- in das Werk Emden versetzt wurden.

Seitens der Sitech-Geschäftsleitung wird damit offensichtlich versucht, ihnen das Leben so schwer wie möglich zu machen, um sie auf diesem Wege zur Aufgabe zu zwingen: 

Sitech gewährt keinerlei praktische oder finanzielle Hilfe für die Arbeitsaufnahme in Emden. Keine Beteiligung an den Fahrtkosten und den Kosten einer Unterkunft in Emden, keinerlei Unterstützung bei der Unterkunftssuche. Auch in Pandemie-Zeiten sei es „nicht Aufgabe unserer Mandantschaft, dafür Sorge zu tragen, dass Ihr Mandant die vertraglich geschuldete Tätigkeit aufnehmen ... kann“ – so die Mitteilung des Sitech-Prozessbevollmächtigten vom 11.01.2021.

Die Lohnnachzahlung für acht Monate wurde offensichtlich willkürlich einer Besteuerung nach Lohnsteuerklasse VI mit besonders hohen Abzügen unterworfen.

Resturlaubstage unserer Mandanten aus 2020 wurden u.E. unzulässigerweise mit der – gegen ihren Willen erfolgten – Freistellung vor der Werksschließung verrechnet und ihre Gewährung verweigert.

Vorläufiger Höhepunkt ist der E-mail-Kommentar einer Mitarbeiterin der Personalabteilung des Werkes Emden, nachdem drei unserer Mandanten erkrankt waren und ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übersandt hatten. Er war wohl als interne Mitteilung gedacht und wurde offenbar versehentlich auch an einen unserer Mandanten gemailt:

„Die AU’s von den Kollegen sind alle vom gleichen Arzt (türkischer Herkunft)“.

Abgesehen davon, dass es sich nicht um den gleichen Arzt, sondern um zwei verschiedene Ärzte handelt – dieser Kommentar offenbart einen latenten Rassismus in der Sitech-Personalabteilung, indem Beschäftigte und niedergelassene Ärzte migrantischer Herkunft unter den Generalverdacht unrichtiger Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gestellt werden. Oder aus welchem Grund sonst sollte die nationale Herkunft des Arztes für die Sachbearbeiterin überhaupt einer Erwähnung wert sein?

Wie kann es sein, dass so etwas geduldet wird? Wie verträgt sich das mit den Beteuerungen in den ComplianceRichtlinien von VW, wonach niemand diskriminiert und eine Diskriminierung aufgrund von ethnischer oder nationaler Zugehörigkeit nicht geduldet werde? Wir erwarten von Sitech eine Erklärung – und eine Entschuldigung!

Für Freitag, den 05.03.2021, sind vor dem Arbeitsgericht Hannover Verhandlungstermin der betroffenen Mitarbeiter angesetzt, die sich nun gegen die Versetzung in das Werk nach Emden zwangsläufig mit juristischen Mitteln wehren. Wir bitten um Veröffentlichung und stehen für Ihre Fragen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen Rechtsanwälte Stierlin und Ogurtan Frank Stierlin Ugur Ogurtan