Zu den Ortsgruppen

bitte ganz nach

unten scrollen!

 

Gebetsmühlenartig behauptet die Grün/Schwarze Landesregierung sie müsse sich an die von der Grün/Roten Landesregierung veranstaltete Volksabstimmung halten. „Der Käs isch gessa“ behauptet Kretschmann seitdem.

190124 Homepage Karikatur Quorum S21 serveimage

2011 wurde eine Volksabstimmung zu der Frage durchgeführt, ob das Land Baden-Württemberg seine Beteiligung am Projekt Stuttgart 21 kündigen sollte. Es wurde also nicht abgestimmt, ob das Bahnprojekt S21 ein für Stuttgart sinnvolles Projekt ist oder nicht.
Zwar hat sich bei der Abstimmung eine Mehrheit gegen die Kündigung ausgesprochen. Doch dieses Ergebnis hat schon deshalb keine Rechtswirkungen, weil zu wenige Wahlberechtigte abgestimmt haben und das sogenannte Quorum nicht erreicht wurde. Dieses war absichtlich sehr hoch angesetzt.
Damals wurde über die wahren Kosten getäuscht und ein Höchstbetrag von 4,526 Milliarden Euro zur Grundlage gemacht. Die Kosten sind aber schon jetzt nach dem Eingeständnis der Bahn auf mindestens 8,2 Milliarden Euro explodiert. Die Probleme des Brandschutzes sind noch nicht gelöst. Keiner weiß was dies alles Kosten wird.
Damals wurde landesweit behauptet, das Projekt wäre schon zu weit fortgeschritten, um es noch stoppen zu können. Das kann man heute noch.
Damals wurde behauptet, der neue Tiefbahnhof hätte dieselbe Kapazität wie der alte. Kann er aber gar nicht, denn ein 16 gleisiger Kopfbahnhof hat immer eine höhere Kapazität wie ein 8 gleisiger Tiefbahnhof.
Bei einer Kundgebung gegen S21 am 7.7.2018 vor dem Hauptbahnhof sprach unter anderen auch die ehemalige Bundesministerin für Justiz und Ordnung unter Gerhard Schröder, Frau Herta Däubler-Gmelin. Sie sagte: „Es kann sich niemand mehr darauf berufen, die Volksabstimmung könnte Grundlage oder auch nur ein politisches Mäntelchen für irgendeinen Auftrag sein. Die ganze Abstimmung ... beruhte auf falschen Angaben, die entweder mit der Absicht der Täuschung von Anfang an verfälscht wurden oder die jedenfalls der Volksabstimmung die Grundlage entzogen haben, wenn später relevante, nicht kalkulierte Veränderungen hinzugekommen sein sollten. Es geht aber auch um die missbräuchliche Verwendung öffentlicher Gelder ... Unser Strafgesetzbuch bezeichnet so ein Vorgehen als Untreue." (zitiert aus Bürgerinnenbrief 387 „der Anstifter" vom 9. Juli 2018).

Aktiv gegen Weltkriegsgefahr UG Plakat2022 DIN A4 210x294

Die 50 neuesten Beiträge