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Der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in SI informiert:
Prozess am Donnerstag 18.2.21., Verwaltungsgericht Stuttgart, Augustenstr. 5, Prozessbeginn: 10.00 Uhr.

Achtung!!! Wegen Corona ist die Zuhörerzahl im Gericht sehr stark begrenzt. Deswegen treffen wir uns am 18.2. um 9 Uhr vor dem Gerichtsgebäude für vielfältige Aktionen, unter anderem zu einer Demo ab 9.45 Uhr. Detaillierte Infos vor Ort.

Nach zweieinhalb Jahren wird am Stuttgarter Verwaltungsgericht am 18. Februar endlich die Klage von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg verhandelt: wegen brutaler Polizeigewalt im Mai 2018 gegen die Bewohner der LEA Ellwangen.
Die Flüchtlinge verloren zu dieser Zeit alle Hoffnung auf Schutz durch das Asylrecht und auf die Menschenrechte“, so Alassa. „Deshalb habe ich eine Klage gegen das Land BW eingereicht.“
Damals stürmten über 500 Polizisten mit Hunden nachts in die Räume der Bewohner, brachen Türen auf, rissen Menschen aus den Betten, fesselten sie und brachten sie zu Boden.

Eingesetzt waren 500 – 600 Polizeibeamte, darunter Sondereinheiten und Polizeihunde, die in den Räumlichkeiten der LEA Ellwangen ohne Rechtsgrundlage (ein richterlicher Durchsuchungs- oder Beschlagnahmebeschluss lag nicht vor) oder Genehmigung der betroffenen Personen die Räumlichkeiten und sämtliche dort anwesenden Personen durchsuchten, dabei allein 40 nicht verschlossene Türen stark beschädigten und elf Flüchtlinge zum Teil erheblich verletzten. Von diesem Vorgehen war auch der Kläger selbst unmittelbar betroffen.” (Aus der Klageschrift)
Es war eine Strafaktion gegen die brüderliche Solidarität mit einem Mann aus Togo, der wenige Tage zuvor abgeschoben werden sollte. Eine Reihe von Bewohnern hatte sich versammelt und gegen die Abschiebung friedlich protestiert.

Video von Alassa über die Ereignisse 2018 in Ellwangen und weitere Infos https://www.youtube.com/watch?v=FHhokC7-aC4&t=180s&pbjreload=101

Die Klage von Alassa wurde zweieinhalb Jahre lang verschleppt – warum? Es gibt in Deutschland ein Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Dass dies auch für die Räume in den Flüchtlingsunterkünften gilt, wo Menschen leben und schlafen, wurde bereits durch andere Gerichte bestätigt. Als die Polizisten gewaltsam in die LEA Ellwangen und die Schlafräume der Bewohner eindrangen, verletzten sie dieses Recht eklatant! Es ist das Ziel der Klage von Alassa, dies öffentlich zu machen und darauf zu bestehen, dass Grundrechte für alle Menschen gleichermaßen gelten müssen! Wollten das Land Baden-Württemberg und sein Innenminister Strobl lieber alles aussitzen?
Diese gerichtliche Auseinandersetzung ist ein wichtiger Bestandteil des Kampfs gegen Abschiebung, gegen Rassismus und für das Recht auf Flucht und Schutz von Geflüchteten – darum geht es alle Flüchtlinge etwas an. Sie ist auch ein wichtiger Bestandteil des Kampfs um demokratische Rechte gegen eine Regierung, die nicht nur Flüchtlinge, sondern auch Aktivisten für Arbeiter- und Frauenrechte, Umweltaktivisten und Antifaschisten kriminalisieren will – darum geht der Prozess alle an, die sich nach einer Welt sehnen, in der Schutz und Würde von Menschen an oberster Stelle stehen. Es gibt keine Menschen erster und zweiter Klasse, weder hier noch anderswo!

----------- Tribunal 2.0 - JETZT REDEN WIR! -----------

Entschlossen gegen die reaktionäre Flüchtlingspolitik der EU

Angesichts der reaktionären und menschenverachtenden Flüchtlingspolitik der EU und ihrer weiteren geplanten Verschärfung, mit den verheerenden Zuständen in Kara Tepe auf Lesbos, dem Camp Lipa in Bosnien, der sich wieder häufenden brutalen Abschiebung von Flüchtlingen in der BRD, den unhaltbaren Zuständen in den  Erstaufnahmelagern hier in Deutschland hat sich der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in SI entschlossen, ein Tribunal 2.0 durchzuführen:
Das Tribunal basiert auf vielen verschiedenen kurzen 3-minütigen Zeugenaussagen per Video, in denen Flüchtlinge, Flüchtlingshelfer, Aktivistinnen und Aktivisten der Flüchtlingsarbeit aus aller Welt ihre Aussage über die Auswirkungen, Erlebnisse und Ergebnisse dieser Flüchtlingspolitik der EU machen.

Das Tribunal wird als Livestream durchgeführt am Samstag, den 20.2. ab 17.00 Uhr

Link dafür auf der homepage des Freundeskreises und auf www.change.org/alassa

Der Freundeskreis freut sich über Spenden zur Finanzierung der Prozesskosten
Konto: Solidarität International e.V.
IBAN: DE86 5019 0000 6100 8005 84,
Stichwort: „Flüchtllingssolidarität"
Kara Tepe Lesbos 2021
www.solidaritaet-international.de
www.freunde-fluechtlingssolidaritaet.org

V.i.S.d.P.: Ch. Schaaf, Wolfmahdenstrasse 36, 70563 Stuttgart, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!