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Resolution der Umweltgewerkschaft zur Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA und andere Organisationen

Der Bundesvorstand der Umweltgewerkschaft verurteilt die Aberkennung der Gemeinnützigkeit für die Bundesvereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) durch das Berliner Finanzamt aufs Schärfste: "Wir sind beschämt, dass die Auschwitz-Überlebende und heutige Ehrenvorsitzende der VVN-BdA Esther Bejarano, sowie andere Überlebende diese Entscheidung erleben müssen."
Die Umweltgewerkschaft fordert die Länderfinanzämter auf

  • dem Beispiel NRWs folgt und die Gemeinnützigkeit der VVN-BdA anerkennt.
  • die Vollziehung der Bescheide zur Zahlung/Steuerzahlung auszusetzen, damit die Arbeitsfähigkeit der VVN-BdA nicht beeinträchtigt wird.

Die VVN-BdA ist 1945 nach der Befreiung vom Faschismus gegründet worden. Widerstandskämpfer, Überlebende der Konzentrationslager und andere Gefangene, ob politisch, religiös, »rassisch« oder aus anderen Gründen verfolgt, hatten sich in ihr zusammengeschlossen.

„Die Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln ist unsere Losung. Der Aufbau einer neuen Welt des Friedens und der Freiheit ist unser Ziel.“

Dieser Schwur der Befreiten von Buchenwald ist das Fundament der jahrzehntelangen antifaschistischen Arbeit der VVN-BdA und unser Kampf gegen Faschismus ist unteilbar. Darum sind wir solidarisch mit der VVN-BdA.

Die Entscheidung gegen die VVN-BdA ist keine Einzelentscheidung. Vielmehr werden die Bewegungsräume für eine politische und demokratisch aktive Zivilgesellschaft auch mit Hilfe des Steuerrechts, immer enger gesteckt. Belege dafür sind die rigide Auslegung des Gemeinnützigkeitsrechts auch für andere politisch aktive Vereine wie attac, Campact  oder die Frauenverband Courage und einige andere.
In Zeiten, in denen parteipolitisch organisierte Faschistinnen und Faschisten und gewalttätige Neo-Nazis gemeinsam marschieren, verhallen Forderungen nach einer substantiellen Aufstockung der Mittel folgenlos.

Darum fordern wir:

  • Politisches Engagement der kritischen und demokratischen Zivilgesellschaft muss im Zuge der anstehenden Änderung des Gemeinnützigkeitsrechts durch das Bundesfinanzministerium gestärkt und zweifelsfrei abgesichert werden!
  • Wir brauchen ein „Demokratiefördergesetz“, das seinen Namen verdient und eine nachhaltige und bedarfsgerechte Finanzierung zivilgesellschaftlich getragener Projekte sicherstellt.

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