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Müllverbrennungsanlage Bützfleth/Stade wird nicht gebaut.

Die Bürgerinitiative hat den Prozess gegen den MVA Betreiber gewonnen.

Wir die UG Hamburg unterstützten und unterstützen die Bürgerinitiative im Kampf gegen den Bau der MVA. Darüber hatten wir schon letzten Jahr berichtet.

Die Gesellschaft "EBS Stade Besitz GmbH“, bereits der zweite Besitzer der Anlage und Nebenkläger im Verfahren, wollte an dem Standort über 200000 Tonnen Müll pro Jahr über den Hafen importieren und verbrennen - was in etwa dem Fünffachen der Müllmenge entspricht, die im gesamten Landkreis Stade anfällt.

Bei der Verbrennung von Müll entstehen immer Ultragifte, die auch das beste Filtersystem nicht einfangen kann. Die geplante Anlage in Bützfleth liegt auch noch weit unter den modernen Standards und sollte nur einen Gewebefilter bekommen.

Die Emissionen der Verbrennung gelangen über die Haut in unser Nerven- und Immunsystem. Die entstehenden Feinstäube werden über die Lunge aufgenommen und verteilen sich über die Blutbahn in die Organe und können dort Krebs auslösen. Die Krebsrate ist in der Hansestadt Stade schon jetzt bedeutend höher als im Schnitt Niedersachsens.

Am 24. Oktober 2019 fand vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg die öffentliche Gerichtsverhandlung um die 3.Teilgenehmigung und Inbetriebnahme der Müllverbrennungsanlage (EBS-Anlage) auf dem Bützflether Sand / Stade statt.

Vertreter der UG Hamburg waren dabei und haben die BI unterstützt.

Die Richter in Lüneburg erklärten in ihrem Urteil vom 24.10.2019 die 3. Teilgenehmigung (Betriebsgenehmigung) durch das Gewerbeaufsichtsamt für teilweise rechtswidrig und „nicht vollziehbar“-

Unter anderem, weil die Betreibergesellschaft "EBS Stade Besitz GmbH" die Anlage kurz nach dem Vorbescheid um 160 Meter versetzt bauen wollte und sich die rechtlich zulässigen Emissionswerte geändert hatten. Aus beiden Gründen hätte erneut die Umweltverträglichkeit der Anlage geprüft und die Öffentlichkeit beteiligt werden müssen. Was aber nicht geschah.

Um die Anlage weiter zu bauen,müßte der Betreiber nun einen neuen Genehmigungsantrag stellen.

Beides wäre mit einer erneuten Umweltverträglichkeitsprüfung und einer erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden. Als Vorteil sieht die BI hier, dass sich bei einem erneuten Genehmigungsverfahren mit erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung auch Umwelt- und Naturschutzverbände sich wieder verstärkt einbringen und auch Widerspruch gegen das Projekt einlegen können.

Prozessbeteiligte legen keine Revision gegen das Urteil des OVG Lüneburg vom 24.10.2019 ein. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Ein großer Erfolg für die Bürgerinitiative.

Über 3.500 Bürgerinnen und Bürger unterstützten im vergangenen Jahr die Unterschriftenaktion „Stoppt die geplante Müllverbrennung in Stade“ und demonstrierten damit die Ablehnung dieser Anlage in der Bevölkerung.

Quelle: https://www.buergerinitiative-buetzfleth.de/

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